Geltungsbereiche der Gefahrgutvorschriften
ADR, RID, ADN
Diese Vorschriften gelten jeweils nur in den Staaten, die dem ADR, RID und/oder ADN beigetreten sind und das jeweilige Protokoll ratifiziert (in nationales Recht umgesetzt) haben.
Die Aktualisierung erfolgt alle zwei Jahre, immer im ungeraden Jahr. Üblicherweise gibt es 6 Monate Übergangsfrist (01. Jan. bis 30. Jun.).
In anderen Staaten, beispielsweise aus Nord-, Mittel- und Südamerika, Afrika, Asien, Ozeanien usw., gelten die dortigen nationalen Gefahrgutvorschriften.
Stand Jan. 2024 sind dem ADR 54 Staaten, dem RID 50 Staaten und dem ADN 18 Staaten beigetreten.
Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Republik Moldau (Moldawien), Montenegro, Niederlande, Nigeria, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich, Weißrussland (Belarus) und Zypern.
Afghanistan, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Iran, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn und das Vereinigte Königreich.
Bis zur Wiederaufnahme des internationalen Verkehrs ruht die OTIF-Mitgliedschaft des Iraks, des Libanons und Syriens.
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Republik Moldau (Moldawien), Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn.
IMDG-Code
Der IMDG-Code ist durch Beschluss des Maritime Safety Council (MSC) der IMO völkerrechtlich verbindlich. Das bedeutet, alle Staaten der UN müssen den IMDG-Code in das jeweilige Rechtssystem übernehmen und veröffentlichen.
Die Aktualisierung erfolgt alle zwei Jahre, immer im geraden Jahr.
Die Übergangsfrist beträgt üblicherweise 12 Monate Übergangsfrist (01. Jan. bis 31. Dez.).
Beim IMDG-Code handelt es sich nicht um eine selbständige Vorschrift, wie ADR, RID oder ADN. Der IMDG-Code ist vielmehr Bestandteil des umfangreichen Abkommens zum Schutz des Lebens auf See SOLAS (Safe of life at sea), in dem vielfältige Vorschriften enthalten sind, wie beispielsweise zum Bau von Schiffen.
Anders als ADR, RID und ADN regelt der IMDG-Code „nur“ die Beförderung von verpackten gefährlichen Gütern. Die Beförderung von flüssigen oder gasförmigen gefährlichen Gütern in „Tankschiffen“ wird durch andere Vorschriften geregelt.
ICAO-TI
Bei den ICAO-TI handelt es sich ebenfalls um eine weltweite Vorschrift.
Die Aktualisierung erfolgt alle zwei Jahre, immer im ungeraden Jahr. Es gibt üblicherweise keine Übergangsfristen.
IATA-DGR
Die IATA-DGR werden von den Luftverkehrsgesellschaften herausgegeben und sind für alle IATA-Mitglieder (Fluggesellschaften und Agenten, aber auch Versender) verbindlich. Die IATA-DGR entsprechen vollständig den ICAO-TI, enthalten jedoch besondere Anforderungen und Abweichungen der Fluggesellschaften.
In der Praxis werden nur die IATA-DGR angewendet.
Die Aktualisierung erfolgt jährlich. Es gibt üblicherweise keine Übergangvorschriften.